HVNowak
Hausmeisterservice und Vermietung von Kleingeräten Nowak

Ein Miettag

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete, Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.

Mietpreise und Kaution

Langzeitrabatt: Mietdauer 3 oder 4 Tage abzügl. 10 % -Mietdauer 5 oder 6 Tage abzügl. 20 % - ab 7 Tage auf Anfrage

Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar. Neukunden müssen beim ersten Verleihvorgang die Kaution in Höhe des Maschinenneuwerts entrichten in Bar. Die Höhe der Mietkaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird. Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit unseren Verleihmitarbeitern verhandeln.

Tagesmietpreis bis 30 € - Kaution = 50 € Tagesmietpreis über 30 € - Kaution = 100 €

Abholung

Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

Mietverlängerung:

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

Zustand der Mietgeräte:

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet).

Reinigung:

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. 

Gerätemängel:

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Haftung:

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Verlust:

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Legitimation:

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen. 

 
 
 
 
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